Legalisierung aktiver Sterbehilfe? Zustimmung unter Deutschen wächst

Eine aktuelle YouGov-Umfrage zum Thema Sterbehilfe klärt über Zustimmung und Ablehnung des Sterbenlassens in 2021 im Vergleich zu 2019 auf.

Sterben – ein oft tabuisiertes Thema. Dieser Tage wird im Bundestag über neue Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe in Deutschland debattiert. Die Zustimmung zu „aktiver Sterbehilfe“, also der Verabreichung tödlich wirkender Mittel, die bisher in Deutschland verboten ist, ist derzeit hoch: Aktuell geben fast drei Viertel (72 Prozent) der Deutschen an, eine Legalisierung der „aktiven Sterbehilfe“ zu befürworten. Mit dieser Aussage wächst die Zahl der Befürworter der Legalisierung: Zwei Jahre zuvor, im April 2019 sagten dies 67 Prozent der deutschen Befragten, fünf Prozentpunkte weniger. Die derzeitige Unterstützung ist unter den Befragten ab 55 Jahren am höchsten (77 Prozent).

Höchste Zahl an Unterstützern für die „passive Sterbehilfe“

„Passive Sterbehilfe“ durch Abschaltung lebenserhaltender Maßnahmen ist in Deutschland wiederum legal, wenn eine Willensäußerung des Betroffenen oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt. Die Legalität dieser Form der Sterbehilfe wird aktuell von den meisten Deutschen (83 Prozent) unterstützt. Auch hierbei hat die Befürwortung zugenommen: In 2019 waren es noch 75 Prozent der Deutschen, die der Legalität der „passiven Sterbehilfe“ zugestimmt haben. Der Altersvergleich zeigt: Derzeit sagen neun von zehn Befragten unter den älteren Deutschen ab 55 Jahren, dies zu befürworten (90 Prozent).

Auch Unterstützung für straffreien „assistierten Suizid“ nimmt zu

Der "assistierte Suizid" steht nicht unter Strafe. Dabei hilft beispielsweise ein Mediziner einem todkranken Patienten bei der Beschaffung des tödlich wirkenden Mittels, die Einnahme muss jedoch selbstständig erfolgen. Auch in diesem Fall von Sterbehilfe nahm die Zahl der Unterstützer in den letzten beiden Jahren zu: Während 2019 69 Prozent der Befragten angaben, den straffreien „assistierten Suizid“ zu befürworten, sind es 2021 sechs Prozentpunkte mehr (75 Prozent).

Die Hälfte der Deutschen unterstützt die Verbots-Aufhebung der „geschäftsmäßigen Beihilfe“ zur Selbsttötung

Im Februar 2020 wurde das frühere Verbot der „geschäftsmäßigen Beihilfe“ zur Selbsttötung, also die unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht wiederholte Förderung der Selbsttötung, vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Diese Aufhebung des Verbots wird von der Hälfte der Deutschen befürwortet (49 Prozent), 21 Prozent lehnen diese ab. Knapp ein Drittel aller Befragten macht zu dieser Frage keine Angabe (31 Prozent).

Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 2.057 Personen zwischen dem 28. und 30. April 2021 sowie 2.058 Personen zwischen dem 5. und 7. April 2019 mittels standardisierter Online-Interviews befragt. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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