Eine Bevorzugung junger Menschen im Wahlrecht stößt genauso auf Ablehnung wie ein Wahlrecht für Minderjährige, das von den Eltern vertretungsweise ausgeübt wird.
Die Wahlen in Deutschland sind unter anderem nach Artikel 38 des Grundgesetzes nicht nur allgemein, frei und geheim, sondern auch „gleich“. Sprich: Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme, egal wie alt, reich, intelligent er ist. Das war nicht immer so. Zum Beispiel im Königreich Preußen gab es noch vor 100 Jahren ein Dreiklassenwahlrecht, bei denen jene Menschen mit höherem Steueraufkommen auch ein höheres Stimmengewicht besaßen.
Heute wird eine Gewichtung von Wählerstimmen am ehesten als Reaktion auf den demografischen Wandel diskutiert. Schließlich, so heißt es, gibt es immer weniger junge Menschen, die aber immer länger mit den Entscheidungen leben müssen, die heute gefällt werden. Doch die Mehrheit der Deutschen wäre gegen eine solche Stimmengewichtung – wie auch gegen ein Familienwahlrecht, bei dem Eltern für ihre minderjährigen Kinder wählen dürften. Das ist das Ergebnis einer aktuellen YouGov-Umfrage.
Demnach würden sich zwar 44 Prozent der 18- bis 29-Jährigen für eine Altersquotierung aussprechen, ebenso viele Befragte in dieser Altersgruppe allerdings dagegen. Kaum verwunderlich: In der Gesamtbevölkerung ist die Zustimmung noch geringer. Lediglich 24 Prozent aller Befragten wären für eine solche Regelung, 68 Prozent wären dagegen.
Noch schlechter sieht es mit einem Familienwahlrecht aus. Der Vorschlag dazu, dass Eltern für ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder die Stimme abgeben dürfen, wurde schon zwei Mal in den Bundestag eingebracht, aber jeweils abgelehnt. Jetzt haben sich sowohl Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sowie CDU-Politiker Jens Spahn für ein solches "Wahlrecht von Geburt an" ausgesprochen. Doch in der Bevölkerung wäre eine große Mehrheit dagegen. Lediglich jeder sechste Befragte würde eine solche Regelung befürworten, drei Viertel sind dagegen.
Und auch hier liegt die Zustimmung bei jenen besonders hoch, die mutmaßlich am ehesten profitieren würden: Immerhin 27 Prozent der Befragten, bei denen ein Kind oder ein(e) Jugendliche(r) unter 18 im Haushalt leben, würden ein Familienwahlrecht befürworten.
Übrigens: Auch eine Absenkung des Wahlrechts bei Bundestagswahlen würde wohl keine Mehrheit in der Bevölkerung bekommen.
Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 1007 Personen im Zeitraum vom 5. bis 8. Juli 2016 repräsentativ befragt.
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