Die Hälfte der Deutschen findet das neue Gesetz in Schweden in Bezug auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gut. Vor allem Frauen.
Ab dem 1. Juli 2018 tritt in Schweden ein neues Gesetz in Bezug auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in Kraft. Nur, wenn alle Involvierten explizit „Ja“ zum Sex sagen oder dies durch Gesten zeigen, gilt dieser als einvernehmlich. In Deutschland muss Sex nicht durch ein „Ja“ abgesegnet, sondern kann durch ein „Nein“ abgelehnt werden. Wer also nicht erkennbar ausdrückt, dass er keinen Geschlechtsverkehr will, stimmt ihm zu. Vielen geht das nach der „MeToo“-Kampagne gegen sexuelle Belästigung nicht weit genug. Fast jeder Zweite (47 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer aktuellen YouGov-Umfrage ein schärferes Sexualstrafrecht nach schwedischem Vorbild.
Knapp ein Drittel der Befragten (32 Prozent) lehnen solch ein Gesetz ab. Auffällig ist hierbei vor allem der Unterschied zwischen Frauen und Männern. Während sich nur ein Viertel (24 Prozent) der Frauen gegen eine Verschärfung ausspricht, sind es bei den Männern mit zwei von fünf (40 Prozent) 16 Prozentpunkte mehr.
Besserer Schutz vor Vergewaltigung
Knapp die Hälfte der Befragten geht davon aus, dass ein schärferes Gesetz tatsächlich besser vor Vergewaltigungen schützt, vor allem Frauen sind da positiv gestimmt (54 Prozent vs. 46 Prozent der Männer). In Schweden setzen die Behörden dabei vor allem auf Abschreckung: Das Gesetz solle auch präventiv wirken und ein Signal senden, sagte der schwedische Justizminister Morgan Johansson im Dezember. Zugleich gehe er aber davon aus, dass auch mehr Vergewaltiger vor Gericht verurteilt werden könnten.
Dabei steigt nach Einschätzung einer Mehrheit der Deutschen allerdings auch die Gefahr, zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt zu werden, hier haben die Männer größere Bedenken (63 Prozent) als die Frauen (53 Prozent).
Sex als formelle Angelegenheit
Das Problem ist der Nachweis: Wie zeigt man in einem Gerichtsverfahren, dass einer der Partner den Sex nicht wollte? Die Beweislast liege auch mit dem neuen Gesetz weiter beim Kläger, betont das schwedische Justizministerium. Das bedeutet, wer jemanden der Vergewaltigung beschuldigt, muss glaubhaft zeigen, dass er dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt hat. Tatsächlich steht vor Gericht häufig Aussage gegen Aussage. Das wird sich nach Einschätzung von schwedischen Experten auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern.
Ob es allerdings die Stimmung im Schlafzimmer verändert? Mehr als die Hälfte der in Deutschland Befragten (53 Prozent) fürchtet, Sex werde dadurch ziemlich unromantisch zu einer formellen Angelegenheit. Fast genauso viele (51 Prozent - Frauen häufiger als Männer) sagten aber auch, für sie werde sich im Bett nichts wesentlich ändern.
Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 1112 Personen ab 18 Jahren vom 05.-09.01.2018 repräsentativ befragt.
Text: YouGov/dpa
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