Ob sie gerechtfertigt sind oder nicht: Wenn Verbraucherschützer Vorwürfe gegen Unternehmen erheben, leidet deren Markenimage. Aktuell gerät Unilevers Marke Becel wegen eines Rechtsstreits mit Foodwatch in Bedrängnis. Doch der Imageverlust muss nicht von Dauer sein.
„Becel-Margarine gehört nicht in den Supermarkt, sondern in die Apotheke!“ Das fordert die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Sie kritisiert medienwirksam die Werbeaussagen zur Margarine Becel pro.aktiv, eine Marke des Nahrungsmittelkonzerns Unilever. Bestandteile darin sollen den Cholesterinspiegel senken. Foodwatch kritisiert, dass eben diese Bestandteile als Nebenwirkung Ablagerungen in menschlichen Gefäßen verursachen können und damit das Risiko auf Herzkrankheiten fördern. Strittig ist die Frage, ob die Spezial-Margarine Menschen mit erhöhtem Cholesterin eher nutzt oder schadet. Foodwatch will die Aussage von Becel per Gericht verbieten lassen, das es „keinen Hinweis darauf gibt, dass der Verzehr mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“ In etwa drei Monaten will das Landesgericht Hamburg sein Urteil fällen.
Wie das Urteil auch ausfällt und ob die Aussage stimmt oder nicht: Dem Image der Marke Becel scheinen die Foodwatch-Aktivitäten zu schaden. Im Jahr 2012 hat die Verbraucherschutz-Organisation immer wieder über die vermeintlichen Risiken der Margarine berichtet, Printmedien und Verbrauchersendungen im Fernsehen griffen das Thema auf. Der Imagewert im YouGov-Markenmonitor BrandIndex ist in diesem Zeitraum für die Marke Becel von +38 auf aktuell +24 gefallen. Diese Entwicklung ist umso interessanter, als Becel sich zuvor sehr stabil entwickelt hat. Die in den vergangenen Wochen zu beobachtende Volatilität deutet darauf hin, dass die Marke nachhaltig geschwächt sein könnte.
Unsere aktuelle Kolumne finden Sie auf wiwo.de.
Bild: dpa