Große Mehrheit für Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“

April 19, 2016, 9:59 vorm. GMT+0

Nach der Zustimmung zur Strafverfolgung des Moderators Jan Böhmermann hat sich die Bewertung des Umgangs der Regierung mit der Affäre kaum verändert.

Jan Böhmermann macht jetzt erst einmal Pause. Das gab der Fernsehmoderator am Wochenende bei Facebook bekannt. Am Freitag hatte Bundeskanzlerin Merkel der Strafverfolgung wegen der „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes“ zugestimmt – und gleichzeitig angekündigt, dass der Straftatbestand abgeschafft werden soll. Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ den türkischen Präsidenten Erdogan zum Thema eines „Schmähgedichts“ gemacht.

Die Ereignisse von Freitag haben sich allerdings kaum verändert, wie die Deutschen den Umgang der Bundesregierung mit der Causa Böhmermann bewerten – wohl aber, für wie wahrscheinlich sie eine Verurteilung halten. Zudem befürwortet eine große Mehrheit die Abschaffung des §103 Strafgesetzbuch, nach dem Böhmermann nun angeklagt werden soll. Das ist das Ergebnis von zwei aktuellen YouGov-Umfragen – einer vor Freitag und einer nach Freitag.

Demnach hat sich nach dem Statement der Kanzlerin die Zahl derer, die den Umgang der Bundesregierung für richtig halten, von 18 auf 22 Prozent leicht erhöht – allerdings auch der Anteil derer, die den Umgang für falsch halten (57 auf 64 Prozent). Eine naheliegende Erklärung: Durch die Berichterstattung am Freitag und am Wochenende haben noch einmal viele Menschen von dem „Schmähgedicht“ mitbekommen – die Zahl derer, die keine Bewertung abgeben konnten oder wollten, sank von 24 auf 14 Prozent.

Auch die Antwort auf die Frage, inwieweit sich die Bundesregierung bzw. die Bundeskanzlerin ganz allgemein für die Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen, hat sich kaum verändert: Bei der Kanzlerin sank der Anteil derer, die ihren Einsatz als „eher“ oder „sehr stark“ bewerten, leicht von 26 auf 22 Prozent, bei der Regierung insgesamt von 30 auf 27 Prozent.

Eine deutlichere Veränderung gibt es – wenig überraschend – bei der Einschätzung, wie wahrscheinlich am Ende eine Verurteilung steht. Während in der vergangenen Woche noch deutlich mehr Befragte eine Verurteilung für unwahrscheinlich (55 Prozent) als für wahrscheinlich (30 Prozent) hielten, ist der Abstand nun eher klein. Immerhin 41 Prozent glauben mittlerweile, dass der Moderator in einem Gerichtsverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Neben der Klage wegen der „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes“, der die Bundesregierung erst zustimmen musste, hat Erdogan auch als Privatmensch Klage wegen Beleidigung eingereicht. Doch die größere Strafe – eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre, in Einzelfällen sogar 5 Jahre – droht Böhmermann aufgrund des §103 Strafgesetzbuch. Auch wenn dieser Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden soll.

Das würde eine große Mehrheit der Deutschen auch begrüßen. 71 Prozent der Befragten wären für eine Abschaffung des Straftatbestandes, nur 19 Prozent dagegen. Dabei gibt es große Einigkeit in allen Wählergruppen: Von den Unions-Wählern würden wie in der Gesamtbevölkerung 71 Prozent eine Abschaffung befürworten, von den Wählern der SPD sind es sogar 78 Prozent. Und auch bei den Nichtwählern ist eine große Mehrheit (63 Prozent) dafür.

Schon eine erste Umfrage zum "Erdogate" hatte eine Mehrheit gegen eine Strafverfolgung ergeben.

Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 1125 Personen im Zeitraum vom 12. bis 15. April 2016 sowie 1190 Personen im Zeitraum vom 15. bis 19. April repräsentativ befragt.

Foto: dpa

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