Durchgeführt am

23. April 2025

3987 Erwachsene in Deutschland befragt

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Ab dem 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Das Gesetz erlaubt, dass in einer Ehe beide Ehepartner künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen können, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Befürworten Sie das neue Namensrecht, oder lehnen Sie es ab?

Durchgeführt am 23. April 2025

YouGov befragte 3987 Erwachsene in Deutschland

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29%
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Ab dem 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Das Gesetz erlaubt, dass in einer Ehe beide Ehepartner künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen können, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Befürworten Sie das neue Namensrecht, oder lehnen Sie es ab?

Durchgeführt am 23. April 2025

YouGov befragte 3987 Erwachsene in Deutschland

Von:
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