Es gibt generationen- und parteiübergreifende Einigkeit zur Weitergabe von Whatsapp-Userdaten an Facebook und Pessimismus über die Durchsetzungskraft der Datenschützer.
Ende September hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Whatsapp untersagt, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern an Facebook weiterzuleiten. Dagegen hat Facebook nun Klage eingereicht. Eine YouGov-Umfrage zeigt, dass die Deutschen das Vorgehen des Hamburger Datenschutzbeauftragten unterstützen.
Eine breite Mehrheit von acht von zehn Deutschen (83 Prozent) unterstützt die Anordnung des Datenschutzbeauftragten. Nur 3 Prozent lehnen sie ab und 6 Prozent halten sie für überflüssig. Offenbar gibt es in dieser Frage keine großen Unterschiede zwischen Whatsapp-Nutzern und der Gesamtbevölkerung. Bei den Nutzern der Nachrichten App ist die Zustimmung sogar noch zwei Prozentpunkte höher.
Auch der jungen Generation, die vermeintlich weniger Wert auf ihre Privatsphäre legt, ist die Maßnahme wichtig. 83 Prozent der 18 bis 29-Jährigen finden die Anordnung Caspars gut, bei der Generation 60+ sind es 81 Prozent. Bei den Anhängern der SPD befürworten gar 92 Prozent das Vorgehen der Stadt Hamburg, doch auch bei denen der Unionsparteien gibt es viel Zustimmung (85 Prozent). Deutlich gespaltener zeigen sich die Deutschen in der Frage, ob das Verbot Bestand haben wird.
In der Anordnung untersagt Dr. Johannes Caspar, Datenschutzbeauftrager der Stadt Hamburg, dem Tochterunternehmen von Facebook Daten seiner Nutzer zu erheben und zu Werbezwecken zu nutzen. Facebook führt sein deutschsprachiges Werbegeschäft von Hamburg aus. Deswegen sah sich Caspar zuständig. Facebook argumentiert, es betreibe sein Geschäft von Irland aus. Deutsche Behörden und Datenschutzrichtlinien seien deswegen nicht zuständig bzw. anzuwenden. Caspar wiederum beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das besagt, dass EU-weit tätige Versandhändler das Verbraucherschutzrecht aller EU-Staaten halten müssen.
Etwa ein Drittel der Befragten (34 Prozent) vermutet, dass der Datenschützer sich in der gerichtlichen Auseinandersetzung durchsetzen wird. Mehr als die Hälfte der Deutschen (53 Prozent) glauben jedoch, dass die Stadt Hamburg nicht als Sieger aus der Auseinandersetzung hervorgehen wird.
Whatsapp-Nutzer zeigen sich ein bisschen optimistischer, obwohl der Unterschied nur drei Prozentpunkte beträgt. 36 Prozent denken Caspar setzt sich durch, und 54 Prozent verneinen das. Auch hier zeigen sich keine größeren Generationenunterschiede. Und es gibt auch in dieser Frage eine parteiübergreifende Einigkeit zur vermuteten Ohnmacht der deutschen Behörden.
Die Anordnung des Datenschutzbeauftragten und die Klage Facebooks dagegen sind der vorläufige Höhepunkt einer längeren Debatte. Ende August hatte Whatsapp seine Nutzungsbedingungen geändert, um die Nutzung der Userdaten zu Werbezwecken zu ermöglichen.
Der Messenger bot seinen Usern lediglich ein begrenztes Opt-Out an. WhatsApp-Nutzer konnten der Verwendung ihrer Daten widersprechen, doch ihre Daten wurden trotzdem weitergeleitet.
Damals hatte eine YouGov-Umfrage ergeben, dass nur 25 Prozent der User sich über die Änderung der AGB’s informiert hatten. Ein wichtiger Standard in der Werbung ist aber eigentlich das sogenannte Opt-In, also das User aktiv einer Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen müssen. Zunächst hatte Facebook versichert, keine Nutzerdaten an das Tochterunternehmen Whatsapp weiterzuleiten.
Dann hatte der Konzern entschieden, die Nutzerdaten doch zu übermitteln. Nun werden also die Gerichte darüber entscheiden. Denn Caspar ist nur der ersten von vielen Datenschutzbeauftragten, der verwaltungsrechtlich tätig wurde, weitere Behörden in Europa prüfen ein Vorgehen gehen Facebook.
Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 1021 Personen im Zeitraum vom 27. bis 29. September 2016 repräsentativ befragt.
Die vollständige Fragestellung in der ersten Grafik lautete: "Der Datenschutzbeauftrage der Stadt Hamburg hat per Anordnung Facebook untersagt Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zur Nutzung in Facebook weiter zu verwenden. Mit der Maßnahme kann Facebook Nutzerdaten von Whatsapp zu Werbezwecken verwenden. Zunächst hatte Facebook versichert keine Nutzerdaten an das Tochterunternehmen Whatsapp weiterzuleiten. Dann hatte der Konzern entschieden die Nutzerdaten doch zu übermitteln. Diese Datenübermittlung soll mit der Anordnung jetzt gestoppt werden. Wie finden Sie die Anordnung des Datenschutzbeauftragten?"
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