Mietpreisbremse: Viele Mieter unsicher, ob sie gegen überteuerte Miete klagen würden

November 07, 2016, 6:21 nachm. GMT+0

Ein Urteil unter Berufung auf die Mietpreisbremse, das eine überteuerte Miete feststellte, finden viele Mieter gut, doch nur wenige würden klagen, aus verschiedenen Gründen.

Ein Jahr nach Einführung der Mietpreisbremse ist es Zeit ein Resumee zu ziehen. Studien haben ergeben, dass das Instrument zur Verhinderung eines weiteren Anstieges der Mieten in deutschen Städten und Metropolen bisher weitgehend wirkungslos geblieben ist. Der Grund hierfür: Oft halten sich Vermieter nicht daran, keine Mieten, die höher als 10 Prozent über dem lokalen Mietspiegel liegen, zu fordern. Unter Berufung auf die Mietpreisbremse hat nun zum ersten Mal eine Berliner Mieterin gegen eine überteuerte Miete geklagt. Eine aktuelle YouGov-Umfrage zum Thema zeigt nun, dass es unklar ist, ob auf deutsche Großstädte eine Prozesswelle im Mietrecht zurollt und aus welchen Gründen die Deutschen nicht gegen eine überteuerte Miete klagen würden.

Laura H. ist Studentin der klinischen Sozialarbeit in Berlin und muss demnächst 30 Euro Miete weniger zahlen pro Monat, weil sie erfolgreich ihren Vermieter verklagt hat. Die 26-jährige schloss letztes Jahr einen Mietvertrag für die Drei-Zimmer-Wohnung ab, die sie sich mit ihrer Schwester teilt, und klagte dann gegen die Miete. Sie hatte mittels des lokalen Mietspiegels die in ihrem Bezirk zulässige durchschnittliche Miethöhe ermittelt und berief sie sich auf den Mietspiegel.

Die Deutschen zeigen sich angetan von dem Urteil: 79 Prozent der Befragten halten das Gerichtsurteil für gerechtfertigt, doch nur ein Drittel (32 Prozent) der deutschen Mieter haben schon einmal ihre Miete mithilfe des Mietspiegels überprüft. Zwei Drittel (66 Prozent) hingegen haben dies noch nicht getan. Wenn überhaupt, so überprüfen jene Deutsche ihre Miete, die in städtischen Lagen wohnen. Nur etwa ein Zehntel (13 Prozent) aller Befragten die in ländlichen Lagen wohnen haben ihre Miete überprüft.

Wenn eine solche Prüfung eine überhöhte Miete ergibt, würden 13 Prozent der Mieter auf jeden Fall klagen. Nur wenige würden also entschieden für ihr Recht eintreten, eine Mehrheit ist sich nicht sicher, ob sie gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen würde: 63 Prozent sagen „Kommt drauf an“. Zwei von zehn Mietern (20 Prozent) würden nicht klagen.

Rollt auf Deutschland nun eine Prozesswelle klagender Mieter zu oder nicht? Zumindest vorerst nicht, wie eine DPA-Anfrage in fünf deutschen Großstädten ergab. Nur in Berlin sind derzeit sechs Klagen anhängig. In Hamburg, München, Frankfurt am Main und Stuttgart waren bis Anfang Oktober keine Klagen an Amtsgerichten eingegangen.

Doch die könnte noch kommen, wenn in den nächsten Monaten oder Jahren die klagefreudigen 13 Prozent der Mieter neue und überhöhte Mietverträge abgeschlossen haben oder Mieter-Organisationen die Mehrheit der zögernden Mieter davon überzeugen können, dass sich klagen lohnt und sie dabei unterstützt werden.

Denn der wichtigste Grund warum Mieter nicht oder nur vielleicht gegen eine überhöhte Miete unter Bezug auf die Mietpreisbremse klagen würden ist, weil sie kein weil sie kein Geld für eine juristische Auseinandersetzung haben (35 Prozent). Auch gibt es offenbar viel Unwissen darüber, wie eine juristische Auseinandersetzung abläuft oder sie an einem harmonischen Verhältnis zu ihrem Vermieter interessiert sind. Die wenig klagefreudigen Mieter würden das nicht tun, weil sie die Auseinandersetzung mit dem Vermieter scheuen (15 Prozent) oder weil sie keine Erfahrung mit Gerichtsverfahren haben (13 Prozent).

Ein Indikator dafür, dass sich Immobilienbesitzer und –firmen nicht auf eine Klagewelle einstellen müssen. Denn die angehende Sozialarbeiterin Laura H. die erfolgreich klagte, kennt sich aus mit beim Thema Mieten, sie arbeitet in der Wohnungsnothilfe.

Die Mieter, die klagen würden, zeigen sich mehrheitlich toleranter als die Berliner Studentin. Ihre Miete war laut Beschluss des Lichtenberger Amtsgerichts um 5 Prozent überhöht. Doch die meisten Befragten grundsätzlich klagewilligen Mieter (21 Prozent), die auf jeden Fall oder vielleicht klagen würden, sagen das würden sie erst ab einer 20 Prozent überhöhten Miete tun. 21 Prozent geben das an. Genauso viele jedoch würden bereits ab einer 10 Prozent überhöhten Miete tun. Bei einer um 20 Prozent überhöhten Miete hätten bereits 67 Prozent der Mieter Klage eingereicht.

Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 1038 Personen im Zeitraum vom 28. Oktober bis zum 01. November 2016 repräsentativ befragt.

Foto: Pexels.com