Mehrheit hält EuGH-Urteil zur Löschung von personenbezogenen Daten im Internet für richtig

YouGov
April 17, 2015, 1:17 nachm. GMT+0

Fast ein Jahr nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ hält die Mehrheit der Internetnutzer das Urteil für richtig. Das EuGH-Urteil vom 13. Mai 2014 verpflichtet Suchmaschinenbetreiber dazu Links und Verweise auf personenbezogene Inhalte auf Wunsch der betroffenen Person aus dem Suchindex zu entfernen. Rund 20 Prozent sehen allerdings auch die Gefahr möglicher negativer Auswirkungen auf die Information und Meinungsfreiheit im Internet, so das Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Nicht einverstanden sind demnach die meisten Nutzer mit der Rolle, die der EuGH den Suchmaschinenbetreibern zugeteilt hat. Knapp die Hälfte der Befragten denkt, dass besser eine öffentliche Behörde (36 Prozent) oder ein Gericht (11 Prozent) die Abwägung zwischen dem Recht auf Privatheit und dem Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Information und damit letztlich die Entscheidung über die Löschung eines Links treffen sollte.

„Der EuGH hat mit seinem Urteil zum Recht auf Vergessenwerden die Suchmaschinenbetreiber in eine Art Richterrolle bei Auseinandersetzungen über Inhalte im Netz gedrängt“, kritisiert Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht. „Dies wirft nicht nur grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung im Netz auf, sondern widerspricht auch den grundlegenden Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie.“ so Süme.

Bild: dpa
Text: Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.