Im Vergleich zum Jahr 2013 ist der Maklervertrieb von betrieblichen Altersvorsorgeprodukten rückläufig. Während vor zwei Jahren noch 29 Prozent der Makler im Gewerbegeschäft angaben, „häufig“ oder „sehr häufig“ bAV-Produkte zu vertreiben, sind es aktuell nun nur noch elf Prozent. Besonders die Direktzusage sowie die Pensionskassen haben deutlich an Attraktivität verloren. Dies wurde in der aktuellen Erhebungswelle des „bAV-Report 2016“ erhoben.
Ein Grund ist auch darin zu sehen, dass der Beschäftigungszuwachs überproportional viel in kleineren und mittleren Unternehmen, aber seltener in Großunternehmen stattfindet. Nach wie vor ist die Durchdringungsquote in Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) deutlich geringer, da der für die Arbeitnehmer entscheidungsnotwendige Beratungsprozess häufig nicht in der Fläche geleistet werden kann.
Für Abhilfe aus dem Vertriebstief könnten aus Sicht der Makler vor allem die folgenden drei Reform-Maßnahmen sorgen:
- Opt-out Modell: Arbeitnehmer müssen bAV aktiv ablehnen, wenn sie keine bAV haben möchten
- Ausschluss der Arbeitsgeber-Haftungsrisiken für zukünftige Leistungen
- Bezuschussung der bAV von Geringverdienern durch das Unternehmen wird teilweise durch den Staat unterstützt
Als nur wenig hilfreich beurteilen die Makler dagegen den Reformvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieser sieht die Gründung einer „gemeinsamen Einrichtung“ von Arbeitgebern und Gewerkschaften vor, die das vollständige Haftungsrisiko vom Arbeitnehmer übernimmt.
Der bAV-Report befragt Versicherungsmakler, Arbeitnehmer und bAV-Entscheider in Unternehmen zu verschiedenen Themen rund um die betriebliche Altersvorsorge. In einer Zeitreihe seit 2002 werden Trends, Einstellungs- und Verhaltensänderungen der Akteure dargestellt und interpretiert.
Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier.